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Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt stellt einstimig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite), den
Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan und Teilfinanzplänen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2021
in der Fassung des vorgelegten Entwurfes fest.
Eine Ausfertigung der Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.
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