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Stadtverordneter Seeger nimmt Bezug auf die Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen und regt an, die Mietverhältnisse auf ihre Belebung und Bereicherung für die Stadt zu überprüfen. Mieter, die mit ihren Veranstaltungen in einem Konkurrenzverhältnis zu bestehenden Angeboten in der Stadt stehen, sollten nicht berücksichtigt werden. |
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