Die Arbeit des Beirats hat gezeigt, dass eine Anpassung der bestehenden Satzung notwendig ist. Beispielsweise war in der Vergangenheit manchmal die Beschlussfähigkeit des Beirats nur knapp gegeben, da keine Vertretungsregelung besteht. Auch ist in der Satzung nicht genau ersichtlich, wer sich zur Wahl aufstellen lassen kann. Darüber hinaus ist der Ausschuss für Soziales und Inklusion der Empfehlung des Beirats gefolgt und hat die Verwaltung aufgefordert, die Anhörung des Beirats zu den Belangen der Menschen mit Behinderung in den Ausschüssen besser zu regeln.
Im Vorfeld dieser Sitzung wurde gemeinsam mit der Verwaltung eine Satzungsänderung erarbeitet, die als Tischvorlage den Beiratsmitgliedern zur Beschlussvorlage vorliegt. Der Beirat für Menschen mit Behinderung fasst den Beschluss mit 7 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme, eine Empfehlung an den Ausschuss für Soziales und Inklusion zu geben, die Satzung des Beirates laut des vorliegenden überarbeiteten Entwurfs zu ändern.