Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 10.03.2021 - Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2021/2022, nachträgliche Korrektur der Meldung zum 15.03.2021  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0078/2021 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 10.03.2021 - Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2021/2022, nachträgliche Korrektur der Meldung zum 15.03.2021
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
 
Beschluss


Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW einstimmig genehmigt:

 

r die Kindertagesstättenbedarfsplanung und Meldung zum 15.03.2021r das Kindergartenjahr 2021/2022 werden die nachfolgenden Meldungen korrigiert:

 

- r die Kindertageseinrichtung Wellerbusch (Trägerschaft durch die Lebenshilfe) in

 he von einem weiteren Kind im Alter von unter drei Jahren und

- r die Städtische Kindertageseinrichtung Bussardweg die Anpassung um 12 ü3

 Kinder in der Gruppenform III (Anpassung auf die Anzahl von ü3 Kindern gemäß der

 Betriebserlaubnis)

 

Diese Plätze wurden dem Landesjugendamt fristgerecht zum 15.03.2021 gemeldet.