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Die Verwaltung wird beauftragt, beim Verkauf städtischer Baugrundstücke von dem derzeit geltenden Prinzip des Höchstgebotes beim Bieterverfahren abzugehen und (erstens) einen Kriterienkatalog zu erstellen und mit diesem (zweitens) ein im Hinblick auf die Grundstückspreise sozial verträglicheres Modell zu entwickeln.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den geänderten Antrag mit 14 Ja-Stimmen (5 CDU, 3 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Bürgerforum, 1 FDP, 1 WNKUWG Freie Wähler, 1 AfD) und 1 Nein-Stimme (Zukunft Wermelskirchen). |
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