![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.994.954,78 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
3. Der Rat der Stadt erteilt einstimmig dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |