Auszug - Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2022/2023 - Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0009/2022 Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2022/2023 - Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
 
Beschluss


Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in der von der Verwaltung dargestellten Art und Weise für die bestehenden Kindertageseinrichtungen sowie für die sich in Umsetzung befindliche, beschlossene Maßnahme (Anlagen 1+2) für das Kindergartenjahr 2022/2023 festzulegen.

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus einstimmig beauftragt, die Zuschüsse des Landes NRW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2022 zu beantragen.