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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzauschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 61.01 Räumliche Planung und Verkehrsplanung - 61.05 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - 61.06 Bauordnung und Bauverwaltung - 61.07 Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) - 65.01 Gebäudeunterhaltung und Hochbaumaßnahmen hier: Denkmalschutz und Denkmalpflege - 66.01 Betriebshof - 66.02 Sonderprojekte - 66.03 Öffentliche Verkehrsflächen/Verkehrsanlagen
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2022/2023 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) einschließlich der ausgelegten Tischvorlage zu beschließen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig. |
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