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Der Antrag wird geändert. (Die Finanzierung soll möglichst aus Förderprogrammen des Bundes oder des Landes NRW erfolgen. … Falls eine solche Förderung möglich ist, könnte eine Beauftragung Dritter erfolgen.) Der Antrag wird einstimmig angenommen und die Verwaltung wird beauftragt die Ergebnisse im Jugendhilfeausschuss vorzustellen. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.05.2022 soll der Antrag als Tischvorlage verteilte werden und unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ besprochen werden. |
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