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Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 31.03.2022 für das Wirtschaftsjahr 2022 zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss nimmt die Übersicht mit den Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 (Auszahlungs-Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 894.469,53 €) zur Kenntnis. |
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