Herr Marvin Schlicht (biregio) stellt das Raumprogramm der Gesamtschule anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Auf Anfrage wird Folgendes beantwortet:
- Eine Empfehlung zu den in der Präsentation genannten Varianten A, B und C wird von biregio nicht ausgesprochen. Die vorgestellte Variante A entspricht bereits dem lt. Schulgesetz geforderten Raumprogramm und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Antragstellung bei der Bezirksregierung. Die Varianten B und C erweitern das Raumprogramm zusätzlich um das Schuldorf und das Gebäude G.
- In den gezeigten Varianten B und C muss die VHS den Standort bis spätestens zur vollständigen Belegung durch die Gesamtschule im Jahr 2029 verlassen. Die Variante A beinhaltet das Schuldorf nicht. In diesem Fall ist eine Nutzung des Schuldorfes durch die VHS grundsätzlich möglich.
- Die Nutzung der Fläche hinter dem Grundschulgebäude Ost ist nutzbar, sobald das Altgebäude entfernt worden ist. Diese Fläche und die Fläche auf der sich derzeit das
G-Gebäude befindet, sind als Schulhof- und Parkplatzfläche nutzbar.
- Konkrete bauliche Detailplanungen erfolgen, sobald die Errichtung der Gesamtschule Anfang 2023 von der Bezirksregierung genehmigt worden ist.
- Die Ertüchtigung der bestehenden naturwissenschaftlichen Fachräume wird bereits durch das Amt 65 vorbereitet. Diese Räume werden, unabhängig von der Errichtung der Gesamtschule, sobald wie möglich saniert.
- Die Bezirksregierung Köln wird im Herbst 2022 eine Interimsschulleitung festlegen, die dann bis zur endgültigen Besetzung der Schulleitungsstelle das Aufnahmeverfahren für die neue Gesamtschule umsetzt. Das Aufnahmeverfahren startet im November 2022 (gemeinsame Informationsveranstaltung von Grundschulen und weiterführenden Schulen) und wird im Februar 2022 (Anmeldeverfahren) abgeschlossen sein. Insgesamt müssen im Februar 2022 100 Anmeldungen von gemeindeeigenen Kindern vorliegen, um eine endgültige Bewilligung der Gesamtschule durch die Bezirksregierung Köln erhalten zu können.
- Da das pädagogische Konzept der neuen Gesamtschule erst von der endgültigen Schulleitung und dem sich aufbauenden Lehrerkollegium in 2023 erarbeitet wird, konzeptionelle Grundaussagen aber wichtig im Rahmen des Aufnahmeverfahrens sind, ist es erforderlich, den Eltern im Herbst 2022 eine umfassende Information über die Schulform Gesamtschule zu geben. Somit kann die zukünftige Gesamtschule bereits zeitig vor Beginn des Aufnahmeverfahrens "beworben" werden.
- Im Rahmen der Erläuterung des Beratungsprozesses wird auf die Beantwortung des BüFo-Antrages unter TOP 7./8. verwiesen. Darüber hinaus wird die Zusammensetzung der Konzeptgruppe wie folgt dargegstellt:
Herr Prof. Dr. Heinz Günter Holtappels, TU Dortmund
Herr Jochen Bilstein, Vorsitzender Schulausschuss
Frau Friederike Kelzenberg-Gerloff, Grundschule
Frau Marion Klein, Grundschule
Elternvertreter Grundschule (wird noch benannt)
auf Anfrage: Herr Spindler (ehemaliger Leiter einer Gesamtschule)
Didaktischer Leiter einer Gesamtschule lt. Empfehlung der Bezirksregierung (wird noch benannt)
Herr Stefan Görnert, Erster Beigeordneter
Herr Andreas Voß, Amtsleiter Amt für Jugend, Bildung und Sport
Die Gesamtschule wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Eltern von Kindern, die derzeit eine 4. Grundschullasse besuchen, am 22.11.2022 vorgestellt. Den Eltern wird zeitig vor dieser Veranstaltung von der Konzeptgruppe erarbeitetes Informationsmaterial in verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt.
Frau Müller, CDU, gibt zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion zwar bei der Entscheidung zur Errichtung einer Gesamtschule unterlegen war, es der Fraktion aber daran gelegen ist, dass die neue Schulform gelingt. Frau Müller äußert allerdings Bedenken hinsichtlich der vorgestellten Zeitschiene.
Der Schulausschuss nimmt mehrheitlich das vorgestellte Raumprogramm für die Gesamtschule Wermelskirchen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses für den Antrag auf Errichtung einer Gesamtschule bei der Bezirksregierung zu verwenden und nach dessen Bewilligung umzusetzen.