Auszug - Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0193/2022 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Scherz, Jörg
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat der Stadt stellen fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2021 vorliegen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 zu verzichten. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.