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Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat der Stadt stellen fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2021 vorliegen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 zu verzichten. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen. |
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