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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im 1. Halbjahr 2022 zur Kenntnis.
Zwei inhaltliche Nachfragen a) zur Verfassungsbeschwerde und b) Beihilfefestsetzung werden wie folgt beantwortet:
Zu a) Das Land NRW hat im Jahr 2014 eine Solidarumlage (auch Solidaritätsumlage oder Abundanzumlage genannt) eingeführt. Demnach sollten die Kommunen, die im aktuellen Jahr und in zwei der vier Vorjahre keine Schlüsselzuweisungen erhalten haben, von 2014 – 2020 90.789.000 € und in den Jahren 2021 – 2022 70.000.000 € zur Finanzierung des Stärkungspaktes beitragen. Dagegen haben ca. 60 – 70 Kommunen Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW eingelegt. Am 30.08.2016 hat der Verfassungsgerichtshof NRW die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Insgesamt 67 Kommunen haben dann in einer Sammelklage Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt (Aktenzeichen 2 BvR 2097/16). Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht immer noch aus. Auch wenn die endgültige rechtliche Klärung noch aussteht, ist auf politischer Ebene die Erhebung der Solidarumlage vorzeitig beendet worden. Die Stadt Wermelskirchen hat in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt 412.979,60 € an Solidarumlage bezahlt.
Zu b) Ein Beamter hat Beihilfe beantragt für Medikamente, psychotherapeutische Behandlungen und Fahrtkosten zu den Behandlungen. Nach Auffassung der Stadt sind diese Positionen nicht beihilfefähig.
Auf die Anregung des MdR Herrn Martin Fleschenberg, wird die Verwaltung für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen Vorschlag erarbeiten, ob der Bericht über die Rechtsstreitigkeiten zukünftig anlassbezogen und/oder ab einer bestimmten Summe erstellt werden sollte. |
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