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Die Verwaltung berichtet über den Stand der Überprüfung, welche Einbahnstraßen in Wermelskirchen für gegenläufige Fahrradnutzung freigegeben sind bzw. werden. Die Carl-Leverkus-Straße wurde mittlerweile zum beidseitigen Befahren freigegeben. Im November 2022 die Strutzgasse und die Adolf-Flöring-Straße. Die Obere Remscheider Straße kann nicht freigegeben werden, da das Schrägparken einen zusätzlichen Radstreifen nicht ermöglicht. Die Kölner Straße und die Telegrafenstraße sind ausgenommen. |
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