Auszug - Einbahnstrassen-Regelung für Radfahrende  

 
 
Sitzung des Seniorenbeirates
TOP: Ö 11
Gremium: Seniorenbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.02.2023 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 16:16 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
 
Beschluss


Die Verwaltung berichtet über den Stand der Überprüfung, welche Einbahnstraßen in Wermelskirchen für gegenläufige Fahrradnutzung freigegeben sind bzw. werden. Die Carl-Leverkus-Straße wurde mittlerweile zum beidseitigen Befahren freigegeben. Im November 2022 die Strutzgasse und die Adolf-Flöring-Straße. Die Obere Remscheider Straße kann nicht freigegeben werden, da das Schrägparken einen zusätzlichen Radstreifen nicht ermöglicht. Die Kölner Straße und die Telegrafenstraße sind ausgenommen.