Auszug - Nachrüsten der Eingangstür mit einem elektronischen Türöffner  

 
 
Sitzung des Seniorenbeirates
TOP: Ö 7.1
Gremium: Seniorenbeirat Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.02.2023 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 16:16 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
 
Beschluss


Der Eingangsbereich und Zugang zum städtischen Gebäude, das zur Nutzung für Angebote der Seniorenarbeit bereit gestellt wird, ist nicht barrierefrei. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die auf Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, können die Eingangstür und die innenliegende Zwischentür gar nicht oder nur mühsam öffnen. Die Nachrüstung der Türen mit elektronischen Tüffnern ist sinnvoll. Die Verwaltung gibt zu Bedenken, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht und bauliche Veränderungen nicht ohne weiteres möglich sind. Jede Änderung muss mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Der Seniorenbeirat beschließt einstimmig, eine Empfehlung an den Ausschuss für Soziales und Inklusion zu geben, dass die Verwaltung das Nachrüsten überprüft.