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Der Eingangsbereich und Zugang zum städtischen Gebäude, das zur Nutzung für Angebote der Seniorenarbeit bereit gestellt wird, ist nicht barrierefrei. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die auf Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, können die Eingangstür und die innenliegende Zwischentür gar nicht oder nur mühsam öffnen. Die Nachrüstung der Türen mit elektronischen Türöffnern ist sinnvoll. Die Verwaltung gibt zu Bedenken, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht und bauliche Veränderungen nicht ohne weiteres möglich sind. Jede Änderung muss mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Der Seniorenbeirat beschließt einstimmig, eine Empfehlung an den Ausschuss für Soziales und Inklusion zu geben, dass die Verwaltung das Nachrüsten überprüft. |
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