![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Barbara Frank stellt die Förderung anhand eines Wortbeitrages vor.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Festsetzung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen in Wermelskirchen für das Kindergartenjahr 2023/2024 auf 144 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung 2 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung 0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung 0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit Behinderung 33 Anzahl der Kindertagespflegepersonen sowie die Bestätigung des Jugendamtes gemäß § 24 Abs. 3 KiBiz NRW.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, die Zuschüsse des Landes NRW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2023 zu beantragen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |