Auszug - Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2023/2024 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0019/2023 Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2023/2024 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
 
Beschluss


 

Frau Barbara Frank stellt die Förderung anhand eines Wortbeitrages vor.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Festsetzung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen in Wermelskirchen für das Kindergartenjahr 2023/2024 auf

 144 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung

 2 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung

 0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung

 0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit Behinderung

 33 Anzahl der Kindertagespflegepersonen

sowie die Bestätigung des Jugendamtes gemäß § 24 Abs. 3 KiBiz NRW.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, die Zuschüsse des Landes NRW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2023 zu beantragen.