Auszug - Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2023/2024 - Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0020/2023 Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2023/2024 - Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
 
Beschluss


 

Frau Barbara Frank stellt die Förderung anhand eines Wortbeitrages vor.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in der von der Verwaltung dargestellten Art und Weise (Anlagen 1+2) für das Kindergartenjahr 2023/2024 festzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse des Landes NRW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2023 zu beantragen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, geringfügige und zwingend notwendige Änderungen (sofern sich diese zwischen dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses und der Stellung des Zuschussantrages ergeben sollten) eigenverantwortlich vornehmen zu dürfen.