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Auf Anfrage bestätigt die Verwaltung, dass das Projekt „Inklusionshilfe an Grundschulen in Wermelskirchen auch ab dem Schuljahr 2023 / 2024 weitergeführt wird.
Herr Thorsten Schmalt, CDU, weist erneut auf seine Anfrage hin, wonach geklärt werden muss, wie der Schulträger zukünftig sein Recht gemäß § 61 (Beteiligung bei der Bestellung der Schulleitung) wahrnehmen soll. Die Verwaltung sagt zu, bis zum nächsten Schulausschuss eine entsprechende Sitzungsvorlage mit zwei Vorschlägen zu erstellen, über die dann beraten werden kann.
Herr Dr. Bernhard Meiski, CDU, regt nochmals an, dass den nächsten Sitzungen des Schulausschusses jeweils die Besichtigung einer Wermelskirchener Schule - analog der bereits durchgeführten Besichtigung des Schulstandortes Tente - vorgeschaltet werden soll.
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