Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 30.06.2023 für das Wirtschaftsjahr 2023 zur Kenntnis
Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Betriebsleitung beantwortet. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||