Auszug - Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2022  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:01 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0158/2023 Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2022
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Houbertz, Stefan
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2022 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW einmütig bei einer Enthaltung von Zukunft Wermelskirchen die Entlastung.

 

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.