Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2022 der Stadtsparkasse Wermelskirchen und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW einmütig bei einer Enthaltung von Zukunft Wermelskirchen die Entlastung. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. |
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