Auszug - Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2024/2025 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
 
Beschluss


 

 

Herr Andreas Voß stellt den Sachverhalt anhand eines Wortbeitrages vor.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Festsetzung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen in Wermelskirchen für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 auf

 

 

 125 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung,

 2 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung,

 0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung,

 0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit Behinderung,

 32 Anzahl der Kindertagespflegepersonen,

sowie die Bestätigung des Jugendamtes gemäß § 24 Abs. 3 KiBiz NRW.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse des Landes NRW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2024 zu beantragen.