Auszug - Antrag der Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und der FDP vom 02.02.2023 zum Thema "Einrichtung zusätzlicher Eingangsklassen an der Gesamtschule Wermelskirchen"  

 
 
Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:36 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0024/2024 Antrag der Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und der FDP vom 02.02.2023
zum Thema "Einrichtung zusätzlicher Eingangsklassen an der Gesamtschule Wermelskirchen"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Kohls, Arne
 
Beschluss


 

neu

TOP   4

 

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird durch eine Tischvorlage von CDU, SPD, Bürgerforum und Freie Wähler ergänzt.

Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Frau Ulrike Schorn-Kussi, Bündnis 90/Die Grünen, stellt den Antrag vor und gibt einen Rückblick und Ausblick über die Entwicklung der Gesamtschule.

Herr Marco Frommenkord, FDP, ergänzt seine Vorrednerin.

Die Antragsteller begrüßen die Tischvorlage der anderen Fraktionen und gehen den Änderungsantrag mit.

 

Herr Jochen Bilstein gibt den Ausschussvorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an seine Stellvertreterin Frau Monika Müller ab.

 

Herr Jochen Bilstein, SPD, und Herr Michael Schneider, CDU, stellen die Tischvorlage vor.

 

Herr Thorsten Schmalt, CDU, gibt zu Protokoll, dass - sollte es zu einer dauerhaften Sechszügigkeit kommen - auch darüber entschieden werden muss, dass dies die Obergrenze für die Zügigkeit sein wird, damit alle Beteiligten (Grundschulen, Eltern, Politik) das frühzeitig kommunizieren können.

 

 

 

 

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Jahrgangsstufe 5 der Gesamtschule Wermelskirchen im Schuljahr 2024 / 2025 die Einrichtung einer Mehrklasse (Erhöhung der Zügigkeit von 5 genehmigten Zügen auf dann 6 Züge) bei der Bezirksregierung Köln
    gem. § 81 Schulgesetz zu beantragen, um die bisher abgelehnten Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2024 / 2025 aufnehmen zu können.
  2. Die Verwaltung prüft den räumlichen Bedarf hinsichtlich einer langfristigen Lösung zur Sicherung ausreichende Kapazitäten der Gesamtschule unter vorrangiger Berücksichtigung städtischer Grundstücke bzw. Immobilien. Sie legt dazu ein Konzept zur baulichen Entwicklung der Gesamtschule mit dem Ziel einer Sechszügigkeit auf folgender Grundlage vor: Bauliche Erweiterung der Schulgebäude am Standort Wirtsmühle für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 und die Entwicklung eines weiteren Standorts für die Jahrgangsstufen 11 bis 13.
  3. Nach Vorliegen eines belastbaren baulichen Konzepts stellt die Verwaltung einen Antrag auf Genehmigung einer sechszügigen Gesamtschule.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzungsunterlagen Tischvorlage (56 KB)      
Anlage 2 2 Sitzungsunterlagen Tischvorlage Änderungsantrag (54 KB)