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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Emminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Emminghausen, Gemarkung Dabringhausen, Flur 14, Flurstücke 426, 428, 430, 432, 433, 434, 435, 439, 441, 443, 445, 448, 450, 451, 453, 455, 457, 459, 460, 462, 464, 466, 468, 470, 474, 475, 479 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 446.
Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.
Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
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