Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Auf der Huhfuhr" Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0449/2005 Herstellung der Erschließungsanlage "Auf der Huhfuhr"
Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Netz, Hans-Dieter
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der F

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Auf der Huhfuhr“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 11, Flurstücke 311, 461, 563

Gemarkung Dabringhausen, Flur 12, Flurstücke 265, 519

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

 

Beschlussvorschlag: