Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Emminghausen 1-45" Widmung der Erschließungsanlage   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
0002/2024 Herstellung der Erschließungsanlage "Emminghausen 1-45"
Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Wegwert, Saskia
 
Beschluss


Beschluss:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Emminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Emminghausen,

Gemarkung Dabringhausen, Flur 14, Flurstücke 426, 428, 430, 432, 433, 434, 435, 439, 441, 443, 445, 448, 450, 451, 453, 455, 457, 459, 460, 462, 464, 466, 468, 470, 474, 475, 479 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 446.

 

Die Teilfche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.