Auszug - Straßenausbau Forthausen hier: mündlicher Sachstandsbericht  

 
 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 19.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Weber berichtet, dass am 10

Herr Weber berichtet, dass am 10.05.2004 dieser Ausschuss den Straßenausbau Forthausen beschlossen hat. Es konnten mit den Anliegern durch Gespräche noch viele Fragen des Ausbaus geklärt werden und der mündlichen Vereinbarung mit jedem einzelnen folgt die Unterschrift zum Bauerlaubnisvertrag. Lediglich der Eigentümer im Kurvenbereich hat nach dieser Vorgehensweise den Bauerlaubnisvertrag nicht unterschrieben. Das Tiefbauamt hoffte bei der Bauausführung eine Einigung zu erzielen. Jetzt steht es vor dem Problem, dass von diesem Eigentümer bei Gericht die Klage zum Entfernen des bereits verlegten Kanals eingereicht wurde. Die Klärung durch das Gericht wird erhebliche Zeit beanspruchen. An Hand eines Lageplans wird die Situation erläutert. Zum augenblicklichen Stand kann das Tiefbauamt nur so verfahren, dass in den unproblematischen Bereichen vor und hinter der Kurve der Ausbau abgeschlossen wird. Im Kurvenbereich soll bis zur gerichtlichen Entscheidung mit Schotter ein Provisorium hergestellt werden.

 

 

Herr Graef erläutert noch ergänzend, dass im Augenblick zu prüfen ist, ob der alte Straßenverlauf eine Widmung hat. Ist dies nicht der Fall, wird über ein Bebauungsplanverfahren und die Festsetzung der Straßenbegrenzungslinie die Möglichkeit zur Enteignung herbeigeführt. Er hat die Verhandlungen mit dem Eigentümer selbst geführt und diese sind an unmöglichen Forderungen gescheitert. Aus diesem Grund bittet er den Ausschuss um die Vorgehensweise im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens.

 

Stadtverordneter Bielstein hält diese mündlichen Vereinbarungen für sehr riskant. Rechtsverbindliche Einigungen sind vor Baubeginn erforderlich. Herr Graef begegnet, dass bei einer solchen Vorgehensweise 3-4 Jahre Zeitverzögerungen entstehen können. Diese Zeit hat man jedoch nicht. In fast allen anstehenden Fällen hat die beschriebene Vorgehensweise optimal funktioniert. Eine Klage auf Rückbau gab es noch nicht.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Gegen einen Teilausbau gibt es keine Bedenken. Übereinstimmend wird festgestellt, dass ein Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan gefasst wird, sobald feststeht, dass keine Widmung vorliegt.