Auszug - Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0130/2024 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Scherz, Jörg
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:
Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2023 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 wird daher verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.