a) Vandalismus
an der Sporthalle am Gymnasium
Auf Anfrage von Stadtverordnetem Klaus Seeger teilt die Verwaltung mit, dass bedingt
durch Vandalismus das Flachdach der Sporthalle am Gymnasium beschädigt wurde.
Eine Sanierung des Daches wird erforderlich.
b) Durchführung
der Herbstkirmes auf dem Schwanenplatz
Auf Anfrage von Stadtverordnetem Volker Schmitz teilt Bürgermeister Eric Weik
mit, dass auf dem Schwanenplatz nach dessen Umgestaltung die derzeitige
Anordnung der Fahrgeschäfte und Kirmesstände geändert werden muss. Nach kurzer
Diskussion stellt Stadtverordneter Hermann Opitz den Antrag zur
Geschäftsordnung auf Beendigung der Diskussion. Diesem wird entsprochen.
c) Verwaltungsstrukturreform
Stadtverordnete Helga Loepp stellt eine umfangreiche Anfrage zu den
Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform. Hierzu wird seitens der
CDU-Fraktion ein Antrag eingereicht werden. Die Verwaltung sagt Prüfung und
Beantwortung dieser Anfrage zu.
d) Verlagerung
der Fa. Edscha aus Remscheid
Auf Anfrage von Stadtverordnetem Jochen Bilstein teilt Bürgermeister Eric Weik
mit, dass bekannt sei, dass die Fa. Edscha aus Remscheid eine Verlagerung in
eine Nachbarstadt erwägt und seitens der Stadtverwaltung Kontakt mit dieser
Firma aufgenommen worden ist.
e) Rodung
am alten Tenter Bahnhof
Auf Anfrage von Stadtverordnetem Theodor Fürsich teilt die Verwaltung den Stand
des Verfahrens mit. Derzeit führt der Rheinisch-Bergische Kreis als Untere Landschaftsbehörde
ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch.
f)
Straßenbeleuchtung Dabringhauser Straße
Stadtverordneter Rüdiger Bornhold fragt an, ob die Straßenbeleuchtung auf der
Dabringhauser Straße in Höhe des Mehrgenerationenhauses erforderlich sei. Hiervon
gehe eine Beeinträchtigung der Bewohner des Mehrgenerationenhauses aus. Die
Verwaltung sagt Prüfung zu.
g) Auskunft
an Stadtverordnete durch Sachbearbeiter der Verwaltung
Auf Anfrage von Stadtverordnetem Matthias Wirtz teilt der Bürgermeister mit,
dass es keine neue Anweisung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Verwaltung gebe, keine Auskünfte an Stadtverordnete zu erteilen. Diese
Anweisung geht auf die Regelungen der „Allgemeinen Dienst- und
Geschäftsanweisung“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadtverwaltung zurück, die bereits seit vielen Jahren gültig sei.