Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Emil-Lux-Straße" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0452/2005 Herstellung der Erschließungsanlage "Emil-Lux-Straße"
Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Netz, Hans-Dieter
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Vorhabenträger, der W

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Vorhabenträger, der W.O.B.-Bauprojektentwicklung GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Emil-Lux-Straße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Emil-Lux-Straße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstücke 735, 752, 753, 754, 755, 756, 759, 761.

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.