Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Kleine Delle" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0454/2005 Herstellung der Erschließungsanlage "Kleine Delle"
Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Netz, Hans-Dieter
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Empersmann Bauträger GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Kleine Delle“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§  6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstücks der Straße „Kleine Delle“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 3, Flurstück 343

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3  Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.