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Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2025 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2025 die beigefügte Gebührenkalkulation.
Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2021 (62.217 € bei den Trauerhallen) gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. |
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