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Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 30.09.2024 für das Wirtschaftsjahr 2024 zur Kenntnis.
Herr Torsten Döbbel (AfD), Mitglied des Ausschusses, bittet um Erläuterung von Zeile 9 „Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen“ der Finanzrechnung auf Seite 6/7 des Zwischenberichtes.
Die Position „bewegliches Anlagevermögen“ beinhaltet unter anderem die geplanten und erfolgten Anschaffungen der Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Sicherheitseinrichtungen Becken, die nicht dauerhaft mit dem Gebäude verbunden sind. Die Auflistung der verschiedenen Investitionsmaßnahmen ist dem Wirtschaftsplan zu entnehmen. |
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