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Mit Verweis auf die bereits in der Ratssitzung am 09.12.2024 beschlossenen Vorlage 0213/2024 (Doppelhaushalt 2024/2025 - Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung) erläutert die Verwaltung die Finanzsituation im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Hiernach hat sich ein Mehrbedarf in Höhe von 1,9 Mio. € ergeben.
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist es schwierig, Entwicklungen vorauszusehen und die entsprechende Haushaltsplanung langfristig verbindlich darzustellen. Insbesondere kann es wie im vorliegenden Fall immer wieder zu Situationen kommen, die ursprünglich gebildeten Haushaltsansätze den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen zu müssen.
In den vergangenen zwei Jahren ist es zu einer massiven Kostensteigerung von bis zu 23,75 % im Bereich der Hilfe zur Erziehung gekommen. In diesen Fällen führt dies zu Mehrkosten in Höhe von täglich 50 bis 70 € pro Heimplatz (bei Durchschnittlich 60 €: 21.900 € pro Jahr und Fall), 70 € pro Inobhutnahmeplatz und 18 € pro Fachleistungsstunde.
In der qualitativen Analyse sind diese Steigerungen auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Besonders prägnant ist es im Bereich der Eingliederungshilfe. Diese Hilfen richten sich an Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind bzw. bei denen eine seelische Behinderung vorliegt. Die Ausgestaltung der Hilfe zur Abwendung der Behinderung kann sowohl ambulant (z.B. als Schulbegleitung), teilstationär (in Tagesgruppe) oder stationär (in Wohngruppe/im Internat) als auch in Kombination erfolgen. Vor den flächendeckenden Schul- und Kitaschließungen ab dem Jahr 2020 gab es 18 Hilfen gem. § 35a SGB VIII. Im Oktober 2024 wurden für 48 Kinder und Jugendliche Hilfen gem. § 35a SGB VIII gezahlt. 33 dieser Kinder und Jugendlichen werden aktuell durch eine Integrationskraft im Schulalltag begleitet. Die Kosten der Hilfemaßnahme sind trotz eines ambulanten Settings vergleichbar mit einer stationären Jugendhilfeleistung (durchschnittlich rd. 4.500 € monatlich). Der Anstieg der Hilfen im Bereich § 35a SGB VIII entspricht circa 167 %.
Mit Blick auf die späte Nachjustierung ist die amtsinterne Haushaltsüberwachungsstruktur so verbessert worden, dass jetzt ein tagesaktueller Abgleich möglich ist und solche Entwicklungen früher feststellbar sind.
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