Auszug - Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2025/2026 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
0005/2025 Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2025/2026 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Kremer, Nadja
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Festsetzung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen in Wermelskirchen für das Kindergartenjahr 2025/2026 auf

 

120 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung

    2 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung

 

    0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung

    0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit Behinderung

 

  28 Anzahl der Kindertagespflegepersonen

 

sowie die Bestätigung des Jugendamtes gemäß § 24 Abs. 3 KiBiz NRW.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2025 zu beantragen.