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Empfehlungen des Beirates für Menschen mit Behinderung:
Dem Beirat ist bewusst, dass es zahlreiche mobilitätseingeschränkte Menschen gibt, die zwar einen Schwerbehindertenausweis besitzen, denen jedoch keine Berechtigung zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen gewährt wird. Die Hürden zur Erlangung eines Schwerbehinderten-Parkausweises sind sehr hoch. Zur Erlangung ist das Merkzeichen AG sowie ein Schwerbehinderungsgrad von über 80 % notwendig. Der Bereit für Menschen mit Behinderung gegrüßt grundsätzlich die Einrichtung von Parkplätzen für mobilitätseingeschränkte Menschen, die diese hohen Anforderungen nicht erfüllen.
Aus unserer Sicht dürfen dafür allerdings keine bestehenden Behindertenparkplätze „umgewidmet“ werden. Die bestehenden Schwerbehindertenparkplätze sind für Menschen vorgesehen, für die es essentiell wichtig ist, einen solchen Parkplatz vorzufinden. Jeder der verschiedenen Parkplätze in unserer Stadt hat durch seine Lage und Topographie verschiedene Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen und ist je nach Art des benutzten Hilfsmittels nicht immer für jeden Schwerbehinderten nutzbar. Daher ist es wichtig, eine möglichst breite Auswahl an verschiedenen Schwerbehindertenparkplätze zu haben. Die Schwerbehindertenparkplätze sollten unbedingt für die Personen erhalten bleiben, die außergewöhnliche Gehbehinderungen haben und deren Behinderungsgrad entsprechend hoch ist.
Wir weisen darauf hin, dass für das Parken auf Mehrgenerationenparkplätzen keine offizielle Genehmigung notwendig ist. Dies hat häufig zur Folge, dass auch Personen, die eigentlich keine Parkerleichterung benötigen, diese in Anspruch nehmen. Eine Kontrolle beziehungsweise „Ahndung bei falschem Parken“ gibt es nicht. Appelliert wird lediglich an das soziale Gewissen der Parkenden. Dies führt bereits heute auf Mehr-Generationen-Parkplätzen von Supermärkten dazu, dass diese Parkplätze häufig von Personen, die „einfach mal nur kurz rausspringen wollen“ oder von vollkommen einschränkungsfreien Personen aus reiner Bequemlichkeit genutzt werden.
Eine gute Möglichkeit, mobilitätseingeschränkten Personen, die keinen blauen Parkausweis bekommen können, trotzdem eine Parkerleichterung zu ermöglichen, ist der orange Parkausweis. Die Schwelle, diesen zu bekommen, ist niedriger angesetzt. Der orange Parkausweis bietet aber eine Reihe von Parkerleichterungen, die genutzt werden können. Dazu zählen z.B.: - das Parken von bis zu 3 Stunden im eingeschränkten Halteverbot - das Parken in Be- und Entladezonen - das Parken in gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den Verkehr zu behindern - das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung u.v.m.
Auf städtischen Grundstücken wäre auch die Ausweisung eines Parkplatzes, speziell für Besitzer eines orangenen Parkausweises möglich. Dadurch könnte Missbrauch verhindert werden und es würde gezielt den Personen geholfen, die dies wirklich benötigen.
Fazit: Parkerleichterungen für Mobilitätseingeschränkte Menschen, die keinen blauen Schwerbehindertenparkausweis bekommen, können durchaus sinnvoll sein. Dafür dürfen jedoch keine bestehenden Schwerbehindertenparkplätze umgewidmet werden. Die jetzigen Behinderten-Parkplätze müssen für Menschen mit einem blauen Parkausweis erhalten bleiben.
Mehrgenerationenparkplätze sind vom Gedanken her gut. Um sicherzustellen, dass die Personen, für die der Generationenparkplatz angedacht ist, auch wirklich Parkerleichterungen bekommen, regen wir jedoch grundsätzlich eine Regelung über den orangenen Parkausweis an.
Die Bürgermeisterin gibt den Hinweis, dass eine gesonderte Regelung für Menschen mit nur kurzzeitigen Einschränkungen, wie z. B. durch eine Operation, geschaffen werden sollte, damit diese trotzdem ihre Angelegenheiten im Rathaus regeln können.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung empfiehlt daher einstimmig dem Ausschuss für Soziales und Inklusion die Verwaltung zu prüfen, den äußersten der drei Behindertenparkplätze am Rathaus probeweise für 6 Monate als Mehrgenerationenparkplatz auszuweisen, um anschließend zu entscheiden, ob dieser Parkplatz wirklich von der gewünschten Zielgruppe genutzt wird. |
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