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Der Erste Beigeordnete, Herr Stefan Görnert, und der Leiter der Musikschule Wermelskirchen, Herr Jens Olaf Mayland, erläutern die Situation der Musikschule im Zusammenhang mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil.
Hiernach müssen in Musikschulen eingesetzte Honorarkräfte spätestens ab dem 01.01.2027 versicherungspflichtig beschäftigt werden. Eine Finanzierung der in diesem Zusammenhang entstehenden Mehrkosten ist der Musikschule Wermelskirchen nicht möglich. Für die Übergangszeit sind die bestehenden Honorarverträge per 01.10.2025 von der Musikschule möglichst rechtskonform angepasst worden. Herr Mayland teilt darüber hinaus mit, dass rd.1/3 der bisher beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Musikschule wegen der unklaren Beschäftigungssituation mittlerweile verlassen haben. Auch sind die Schülerzahlen um rd. 1/3 eingebrochen. Die Musikschule versucht derzeit, das Tagesgeschäft soweit wie möglich aufrechtzuerhalten.
Es besteht Einigkeit darüber, dass sich die Politik nach der Sommerpause im Arbeitskreis Musikschule mit der Thematik auseinandersetzen muss, um zusammen mit der Musikschule und der Verwaltung frühzeitig Lösungen für die Zeit nach dem 01.01.2027 erarbeiten zu können. |
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