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Als Reaktion auf die Presseinformation der Bundesanstalt für Arbeit, dass Anträge für ALG I nur noch in Bergisch Gladbach bei der Geschäftsstelle eingereicht werden können und vor Ort keine Beratung mehr stattfindet, beschließt der Sozialausschuss einstimmig eine Resolution, die an die Arbeitsagentur in Bergisch Gladbach und den Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises zu richten ist und die zum Ziel haben soll, zu Gunsten der Betroffenen in Wermelskirchen in der Geschäftsstelle der Arbeitsagentur vor Ort sowohl ein Antragsannahme- wie auch ein Beratungsangebot vorzuhalten. Die Verwaltung merkt an, dass auch Bürger aus Burscheid und Leichlingen betroffen sind. |
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