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Herr Vorsitzender Bilstein schlägt vor, anstelle der Vorlage des jährlichen Geschäftsberichtes ein aktuelles „Berichtwesen“ regelmäßig im Jugendhilfeausschuss einzuführen. Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt. Der Jugendhilfeausschuss genehmigt den Geschäftsbericht
2004 und beschließt zukünftig keinen Geschäftsbericht mehr erstellen zu lassen.
Die Satzung des Jugendamtes ist zu ändern und § 5 (2) Nr. 2h zu streichen. |
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