Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, den Verein Rollrausch e.V. gem. § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) als Träger der Freien Jugendhilfe anzuerkennen.