Auszug - Toilettenanlage im Jugendbereich der Katt  

 
 
Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung
TOP: Ö 7
Gremium: Beirat für Menschen mit Behinderung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.10.2025 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
 
Beschluss


Der Jugendbereich der Katt widmet sich schwerpunktmäßig Jugendlichen mit schwierigem sozialem Background. Dabei ist soziale Teilhabe für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen enorm wichtig. Dazu gehört auch, dass sie gleichberechtigt an Veranstaltungen und Treffen mit Gleichaltrigen teilnehmen können.

 

r Jugendliche mit Mobilitätseinschränkungen ist eine gleichberechtigte Teilhabe im Jugendbereich der Katt nicht möglich, da die Toilettenanlage für diese Jugendlichen nicht nutzbar ist. Eine Besichtigung vor Ort hat ergeben, dass mit einigen wenigen Veränderungen zumindest eine barrierearme Toilettensituation hergestellt werden könnte und die Toiletten auch für Rollstuhlfahrer nutzbar wären.

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Soziales und Inklusion zur Sicherung der Teilhabe von Jugendlichen mit Behinderung, insbesondere mit Mobilitätseinschränkungen, die Toiletten des Jugendbereichs entsprechend zu ertüchtigen.

 

Folgende Maßnahmen sind aus unserer Sicht dazu notwendig:

-          Entfernung der Kabinenwände der einzelnen Toiletten

-          Anbringung der Handtuchhalter an die feststehende Wand neben den Waschbecken

-          Anbringung von wegklappbaren Haltebügeln jeweils rechts und links neben den Toilettenschlüsseln

-          Einbau eines Schlosses mit einem Riegel mit guter Haptik und Not- und Badtürfunktion für die Toilettentüren

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP_07 (488 KB)