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a) Resolution des Sozialausschusses Auf Anfrage der Stadtverordneten Loepp teilt die Verwaltung mit, dass der Sozialausschuss formal nicht berechtigt war, eine solche Resolution zu beschließen. In Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Sozialausschusses wird die Verwaltung diesen Beschluss als Anregung werten und eine Resolution vorbereiten sowie diese dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. |
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