Auf Anfrage des Stadtverordneten Wilke teilt die Verwaltung mit, dass zwar die Rückverlagerung der Finanzverantwortung für das SGB XII in den Kreishaushalt zum 01.01.2006 erfolgt ist, die Aufgabenwahrnehmung aber nach ihrer Auffassung nach wie vor vor Ort bei den kreisangehörigen Kommunen verbleiben muss. Sie begründet ihre Haltung und weist u. a. darauf hin, dass eine ortsferne Sachbearbeitung und Entscheidung bürgerfeindlich ist. Die Ausschussmitglieder unterstützen diese Haltung. Die Verwaltung sagt zu, über aktuelle Entwicklungen in der nächsten Sozialausschusssitzung zu berichten. |
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