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Auf Nachfrage des Stadtverordneten Bosbach teilt die Verwaltung mit, dass sich die Abwicklung des Erschließungsvertrages bis jetzt hinaus gezögert hat, so dass die Widmung erst jetzt erfolgen konnte. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließungsträger, die Firma Christian Stark GmbH, hergestellte Erschließungsanlage „Arnzhäuschen“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen. Widmung: Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Arnzhäuschen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr: Gemarkung Dabringhausen, Flur 13, Flurstücke 196, 198, 344, 359 und Teilstück aus 367. Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
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