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Stadtverordneter Bilstein beantragt für seine Fraktion, den Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen: „Durch ein regelmäßiges Berichtswesen wird sichergestellt, dass sich die im Wermelskirchener Stadtgebiet festgestellten Hilfsfristen nicht verschlechtern.“ Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt diesem Antrag mit 14 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (1 UWG, 1 WNK) einstimmig zu. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit 14 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (1 UWG/1 WNK) den Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises und stellt unter folgenden Voraussetzungen das Einvernehmen zum Rettungsbedarfsplan gemäß § 12 Abs. 4 RettG NW mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger des Rettungsdienstes fest: 1. Der Einsatzradius des Rettungswagens der Rettungswache Wermelskirchen wird gegenüber dem Ist-Zustand durch die Festsetzung einer Hilfsfrist von 12 Minuten als Obergrenze zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung nicht vergrößert. 2. Bei der Anwendung des Geo-Routing-Systems ist durch geeignete einsatzlogistische Maßnahmen auszuschließen, dass das Stadtgebiet Wermelskirchen gegenüber dem Ist-Zustand auf längere Zeit hin von Rettungsmitteln entblößt bleibt. 3. Sollte die regelmäßige Bedarfsüberprüfung für das Stadtgebiet Wermelskirchen den planmäßigen Einsatz eines weiteren Rettungswagens rechtfertigen, ist unverzüglich eine Anpassung des Rettungsbedarfsplanes herbeizuführen. |
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