Die Verwaltung erläutert die wesentlichen Inhalte der Sitzungsvorlage und erklärt auf Anfrage, dass eine Befreiung von den Kosten für das SchülerTicket bei Beziehern von Hilfen zum Lebensunterhalt über die Schulverwaltung nicht möglich ist. Darüber hinaus berichtet die Verwaltung, dass die Inhalte des vorgelegten Informationsschreibens im Rahmen der Bedarfsabfrage mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) abgestimmt worden sind. In diesem Zusammenhang ist vom VRS nicht auf die Möglichkeit einer Ticketnutzung im Bereich des sogenannten „Kleinen Grenzverkehrs“ (u. a. Remscheid und Solingen) hingewiesen worden. Die Verwaltung sagt zu, diese Möglichkeit erneut beim VRS abzufragen und die Umfrage erforderlichenfalls um diesen Tatbestand zu ergänzen. In einem solchen Fall würde für Schüler/innen aus Wermelskirchen mit einem SchülerTicket die Möglichkeit bestehen, auch die Linien z. B. in den Städten Solingen und Remscheid zu befahren. Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, a) den Umfragetext gegebenenfalls zu aktualisieren, b) die Bedarfsabfrage zur Einführung eines SchülerTickets an allen weiterführenden Schulen in der Stadt Wermelskirchen durchzuführen und c) dem Schulausschuss das Ergebnis zur weiteren Beratung vorzulegen. Anm.: Der VRS hat in der vorgenannten Angelegenheit am 23.06.2006 auf die Anfrage der Verwaltung wie folgt geantwortet: Seit
01.02.2005 haben Inhaber von verbundweiten VRS-NetzTickets (zu denen auch das VRS-SchülerTicket
zählt) die Möglichkeit, den sogenannten "Kleinen Grenzverkehr" zu
befahren. Dieser
kleine Grenzbereich umfasst die VRR Gemeinden Grevenbroich, Rommerskirchen, Dormagen,
Monheim, Langenfeld, Solingen und Remscheid). D.h., das VRS-SchülerTicket gilt im gesamten VRS Gebiet sowie in den vorstehend aufgezählten Gebieten. Die Umfrage wird demnach entsprechend ergänzt. |
|||||||||||||||||||||||||||||