Beigeordneter Graef teilt mit, dass ein neues Wartehäuschen unverzüglich nach einer Kostenzusage durch die Versicherung des Schadensverursachers erfolgt. Auf Nachfrage des Stadtverordneten Grohs teilt Beigeordneter Graef mit, dass eine Bank erst mit Erstellung des Wartehäuschens aufgestellt wird. |
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