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Die Verwaltung teilt auf Anfrage des Stadtverordneten Bleek mit, dass die K-A-S die ALG II-Leistungsempfänger auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Stadtpasses beim Sozialamt hinweist. Zudem wird mitgeteilt, dass Inhaber eines Stadtpasses bei folgenden Einrichtungen bis zu 50 % ermäßigte Gebühren bzw. Preise in Anspruch nehmen können: - Städt. Bäder - Theater- und Konzertveranstaltungen - VHS-Veranstaltungen - Kursangebote für Senioren/Seniorinnen im Haus der Begegnung |
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