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Die WNK fragt an, wie die Verteilung
der Kosten auf Stadt und Anlieger erfolgen wird. Hierbei interessiert vor allem
der grundsätzliche Abrechnungsmodus. Beigeordneter Graef erteilt Auskunft
und verdeutlicht, dass der Anteil der Anlieger an den jeweiligen
Teileinrichtungen in allen Einzelfällen zu prüfen und festzulegen ist. Ein
allgemeiner Abrechnungsmodus kann nicht
genannt werden. Ein Vermerk betreffend des
umlagefähigen Aufwands ist der Niederschrift zur Verdeutlichung beigefügt.
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