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Herr Graef teilt mit, dass von der Vorstellung eines von dem vereinbarten städtebaulichen Vertrag abweichenden Nutzungskonzeptes abgesehen werden kann, da der Eigentümer des Grundstückes telefonisch mitgeteilt hat, dass er beabsichtigt, das Grundstück an einen anderen Investor zu veräußern. Dieser Investor wird sich bei der Verwirklichung des Projektes an den Vorgaben des städtebaulichen Vertrages orientieren. |
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