Auszug - Genehmigung eines Eilbeschlusses gem. § 60 Absatz 1 GO NW Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2000 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 04.07.2006 hier: Aussetzung der Parkgebühren und der Parkscheibenregelung an den Adventssamstagen im Jahr 2006  

 
 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtverordneter Seeger spricht sich im Namen seiner Fraktion gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus und begründet di

Stadtverordneter Seeger spricht sich im Namen seiner Fraktion gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus und begründet dies.

Stadtverordnete Paulig schließt sich den Ausführungen von Herrn Seeger an.

Stadtverordneter Schmitz-Mohr spricht den Anwesenden den Dank der Einzelhändler der Stadt Wermelskirchen aus, die diesen Beschluss sehr begrüßt haben.

Der Rat der Stadt Wermelskirchen genehmigt den Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 27

Der Rat der Stadt Wermelskirchen genehmigt mit 34 Ja-Stimmen (3 CDU, 7 SPD, 3 UWG, 4 FDP, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 4 WNK UWG, 8 Bürgerforum und 1 Bürgermeister) bei 1 Gegenstimme (CDU) und 18 Enthaltungen (13 CDU, 4 SPD, 1 WNK UWG) den Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.11.2006 und stimmt einem Verzicht auf die Erhebung von Parkgebühren und auf die Anwendung der Parkscheibenregelung an den Tagen 02.12.06, 09.12.06, 16.12.12 und 23.12.2006 (Adventssamstage) zu.